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weitere Digitalisierung der Zwangsvollstreckung ab 01.10.26

Produktinformationen "weitere Digitalisierung der Zwangsvollstreckung ab 01.10.26"

Am 8. Mai 2026 ist das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung verabschiedet worden, welches am 1. Oktober 2026 in Kraft tritt.

Wieder finden damit zahlreiche Änderungen ihren Einzug in die Zwangsvollstreckung. In dem Seminar werden den Teilnehmern in detaillierter und gleichzeitig verständlicher Form anhand vieler praktischer Beispiele alle relevanten Änderungen erklärt.

 Für Praktiker ist dieses Wissen unumgänglich. Erweitern Sie Ihr Fachwissen und setzen Sie es sofort in die Praxis um.

Themenpunkte sind u. a.:

-       geänderte Formulare und die Gründe dafür

-       Versicherung der Vollmacht für Prozesshandlungen in der Zwangsvollstreckung

-       elektronischer Rechtsverkehr beim Gerichtsvollzieher

-       Änderung des § 750 ZPO (Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung)

-       Anforderungen an den elektronischen Vollstreckungsauftrag

-       Neufassung des § 757 ZPO (Bestätigung empfangener Leistungen)

-       Anforderungen an den elektronischen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

-       Änderung beim Pfändungsschutz bei Altersrenten

-       Änderungen bei Anträgen für die Vollstreckung zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen

-       Gesamtblick in die neuen Formulare

-       und einiges mehr

 

Machen Sie sich auf ein  spannendes und lehrreiches Seminar gefasst.

 

Ich freue mich auf Sie.

 

Bei dem vorgenannten Seminar handelt es sich um ein Praktiker-Seminar. Alle aufgeführten Punkte werden detailliert, praxisnah und anschaulich erklärt.

Seminardauer: 2,5 Stunden

Das Online-Seminar findet  bei einer Anmeldung von mind. 3 Teilnehmern statt. Wird die Teilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Veranstalter zur Verlegung des Seminars berechtigt.

Sobald die Zahlung erfolgt ist, erhalten Sie 1-2 Tage vor Seminarbeginn sowohl den Zugangslink als auch das umfangreiche Skript auf die von Ihnen bei Anmeldung angegebene Emailadresse. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der zugesandte Link nur für die Teilnahme der angemeldeten Person gilt, nicht etwa für mehrere Personen! Sofern mehrere Personen einer Kanzlei oder eines Unternehmens teilnehmen wollen, müssen sich diese separat anmelden.

Eine kurzfristige Seminaranmeldung ist möglich, bitte bedenken Sie, dass in diesem Fall die  Seminargebühr sofort fällig und ein Beleg unserem Büro vorzulegen ist.

Voraussetzungen für die Teilnahme:

1. Für die Schulungen verwenden Sie nach Möglichkeit bitte kein Firefox, Edge, Explorer oder Ähnliches als Browser, da diese hin und wieder Probleme bereiten (Google Chrome wäre perfekt!)

2. Eine Webcam und/oder ein Headset sind keine zwingende Voraussetzung. Diese können hinzugeschlatet werden, sind jedoch kein Muss (Chatfunktion vorhanden).

3. Sofern Sie sich unter einem anderen Namen einloggen wollen, teilen Sie uns diesen Namen bitte vorab mit, da vor Beginn der Schulung ein Vorabcheck der angemeldeten Teilnehmer durchgeführt werden muss.

 

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weitere Digitalisierung der Zwangsvollstreckung ab 01.10.26

Am 8. Mai 2026 ist das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung verabschiedet worden, welches am 1. Oktober 2026 in Kraft tritt.

 

Wieder finden damit zahlreiche Änderungen ihren Einzug in die Zwangsvollstreckung. In dem Seminar werden den Teilnehmern in detaillierter und gleichzeitig verständlicher Form anhand vieler praktischer Beispiele alle relevanten Änderungen erklärt.

 

Für Praktiker ist dieses Wissen unumgänglich. Erweitern Sie Ihr Fachwissen und setzen Sie es sofort in die Praxis um.

 

Themenpunkte sind u. a.:

 

-       geänderte Formulare und die Gründe dafür

-       Versicherung der Vollmacht für Prozesshandlungen in der Zwangsvollstreckung

-       elektronischer Rechtsverkehr beim Gerichtsvollzieher

-       Änderung des § 750 ZPO (Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung)

-       Anforderungen an den elektronischen Vollstreckungsauftrag

-       Neufassung des § 757 ZPO (Bestätigung empfangener Leistungen)

-       Anforderungen an den elektronischen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

-       Änderung beim Pfändungsschutz bei Altersrenten

-       Änderungen bei Anträgen für die Vollstreckung zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen

-       Gesamtblick in die neuen Formulare

-       und einiges mehr