Reform der Zwangsvollstreckungsformulare

Produktinformationen "Reform der Zwangsvollstreckungsformulare"

Gravierende Änderungen in der Zwangsvollstreckung werfen ihre Schatten voraus. Alle Formulare, die wir in der Zwangsvollstreckung kennen und die für die tägliche Arbeit im Forderungseinzug ver-wendet werden müssen, sollen kurzfristig geändert werden. Seien Sie von Anfang an gut vorbereitet und vermeiden Sie nach Fallen des Startschusses das unvermeidliche Chaos im Betrieb.

 

Alle, die mit der Zwangsvollstreckung in Anwaltskanzleien, Rechtsabteilungen, Versicherungen und sonstigen Betrieben tätig müssen wissen, was auf uns zukommt.

Schaffen Sie sich als Jurist/in, Rechtfachwirt/in Vollstreckungssachbearbeiter/in oder als Auszubil-dende/r einen ersten Eindruck über das, was kommt.

Auch für Quereinsteiger ist dieses eine echte Chance, Fuß in der Zwangsvollstreckung zu fassen.

Lassen Sie sich von einem langjährigen Praktiker alle Neuheiten anhand unzähliger Beispiele einfach und anschaulich gepaart mit dem typisch ostfriesischen Humor erklären.

 

Themeninhalte sind:

 

-           gravierende Neuerungen beim Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

-           wann muss welches Formular genutzt werden

-          Zusammenlegung Forderungs- und Unterhaltspfändung

-          ausfüllen und erklären des neuen Formulars Punkt für Punkt

-          der neue Zwangsvollstreckungsauftrag mit allen Besonderheiten in der Praxis

-          der neue Antrag auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

-          neue Anträge für die Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen

-          viele Tipps zur praktischen Umsetzung

 

Machen Sie sich auf ein mega spannendes und lehrreiches Seminar gefasst.

 

Ich freue mich auf Sie.

 

Bei dem vorgenannten Seminar handelt es sich um ein Praktikerseminar. Alle aufgeführten Punkte werden detailliert, praxisnah anschaulich erklärt.

Seminardauer: 2,5 Stunden

Das Online-Seminar findet statt bei einer Anmeldung von mind. 3 Teilnehmern. Wird die Teilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Veranstalter zur Verlegung des Seminars berechtigt.

Sobald die Zahlung erfolgt ist, erhalten Sie 1-2 Tage vor Seminarbeginn sowohl den Zugangslink als auch das umfangreiche Skript auf die von Ihnen bei Anmeldung angegebene Emailadresse. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der zugesandte Link nur für die Teilnahme der angemeldeten Person gilt, nicht etwa für mehrere Personen! Sofern mehrere Personen einer Kanzlei oder eines Unternehmens teilnehmen wollen, müssen sich diese separat anmelden.

Voraussetzungen für die Teilnahme:

1. Für die Schulungen verwenden Sie nach Möglichkeit bitte kein Firefox, Edge, Explorer oder Ähnliches als Browser, da diese hin und wieder Probleme bereiten (Google Chrome wäre perfekt!)

2. Eine Webcam und/oder ein Headset sind keine zwingende Voraussetzung. Diese können hinzugeschlatet werden, sind jedoch kein Muss (Chatfunktion vorhanden).

3. Sofern Sie sich unter einem anderen Namen einloggen wollen, teilen Sie uns diesen Namen bitte vorab mit, da vor Beginn der Schulung ein Vorabcheck der angemeldeten Teilnehmer durchgeführt werden muss.

 

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Reform der Zwangsvollstreckungsformulare

Gravierende Änderungen in der Zwangsvollstreckung werfen ihre Schatten voraus. Alle Formulare, die wir in der Zwangsvollstreckung kennen und die für die tägliche Arbeit im Forderungseinzug ver-wendet werden müssen, sollen kurzfristig geändert werden. Seien Sie von Anfang an gut vorbereitet und vermeiden Sie nach Fallen des Startschusses das unvermeidliche Chaos im Betrieb.

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